Kfz-Service und Umrustungs GbR
Dirk Weber und Jurgen Herrmann
Zum Vossberg 05
17498 Helmshagen
Tel. 03834 - 50 93 19
Fax. 03834 - 50 27 23

 
Kostenträger für Kraftfahrzeughilfe
Hier eine Aufstellung von möglichen Kostenträgern für den Erwerb eines Führerscheins oder die Anschaffung eines Kraftfahrzeuges mit entsprechender bindungsbedingter Umrüstung und Anpassung.
Finanzierungshilfen beim Kauf eines Kraftfahrzeuges

Grundlage für eine Unterstützung beim Kauf und der Ausrüstung eines Kraftfahrzeuges für körperlich behinderte Kraftfahrer ist die Kraftfahrzeughilfeverordnung (KfzHV). Durch die Vorschrift werden die Bestimmungen für die unterschiedlichen Träger einheitlich geregelt.
Gesetzliche Unfallversicherung (Berufsgenossenschaften)

Zuständig, wenn ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit vorliegt
Agentur für Arbeit

Zuständig für behinderte Arbeitnehmer, die weniger als 15 Jahre Rentenversicherungsbeiträge gezahlt haben
Gesetzliche Rentenversicherung

Zuständig für behinderte Arbeitnehmer, die mindestens 15 Jahre Rentenversicherungsbeiträge gezahlt haben
Integrationsamt (ehem. Hauptfürsorgestelle)

Behinderte Berufstätige, wenn kein anderer Träger zuständig ist, z.B. bei Selbständigen und Beamten.
Kriegsopferfürsorge

Zuständig Für Kriegsopfer Und Wehrdienstgeschädigte
Träger der Sozialhilfe

Zuständig für behinderte Menschen, die in der Ausbildung sind oder einer Berufstätigkeit nachgehen, wenn keiner der vorgenannten Kostenträger zuständig ist. Oder, bei nicht arbeitenden Menschen die in die Gesellschaft wieder eingegliedert werden sollen.
Wichtig!

Behinderten Menschen, die sich mit dem Gedanken befassen, ein Fahrzeug zu erwerben, wird dringend empfohlen, sich zur Vermeidung von Nachteilen, rechtzeitig, das heißt vor Abschluss von Kaufverträgen, umfassend zu informieren. Informationen erhält man bei den gemeinsamen Servicestellen. Die Adressen erhält man über die örtliche Agentur für Arbeit oder der deutschen Rentenversicherung. (Gerne können Sie umfassende Information auch über uns erhalten!)
Mit der Kraftfahrzeughilfeverordnung werden folgende Leistungen geregelt:

--> Beschaffung eines Kraftfahrzeuges
--> behindertengerechte Ausstattung
--> erlangt beziehungsweise Erhalt der Fahrerlaubnis

Die Hilfen werden als Zuschüsse, in besonderen Fällen auch als Darlehen gegeben.
--------------------------------------------------------------------------------------------------------

--> Weitere Informationen über den Link Bullet6 Kraftfahrzeughilfe-Verordnung und Merkblatt

 
 
Anmeldung | Admin | Logout |Weiterempfehlen | Suche
|
WebSite powered by amr| Köln RSS-News-Syndikation über RSS NEWS